Kantonales Integrationsprogramm KIP II

Grundlage für die Integrationsarbeit im Kanton St. Gallen bildet das kantonale Integrationsprogramm (KIP), das auf einer Programmvereinbarung mit dem Bund basiert. Die drei Säulen Information & Beratung, Bildung & Arbeit sowie Verständigung & gesellschaftliche Integration bilden die zentralen Themen des KIP und gliedern sich in 8 Förderbereiche. Die Regionalen Fachstellen Integration sind zuständig für die Bekanntmachung und Umsetzung der KIP-Schwerpunkte auf regionaler und kommunaler Ebene.

Erstinformation und Integrationsbedarf

Alle aus dem Ausland neu zuziehenden Personen mit Perspektive auf längerfristigen, rechtmässigen Aufenthalt fühlen sich in der Schweiz willkommen und sind über die wichtigsten hiesigen Lebensbedingungen und Integrationsangebote informiert. Migrantinnen und Migranten mit besonderem Integrationsförderbedarf werden so früh wie möglich, spätestens aber nach einem Jahr geeigneten Integrationsmassnahmen zugewiesen.

Beratung

Migrantinnen und Migranten sind informiert und beraten in Fragen des Spracherwerbs, der Alltagsbewältigung sowie der beruflichen und sozialen Integration. Institutionen der Regelstrukturen sowie weitere interessierte Kreise sind informiert, beraten und verfügen über Begleitung beim Abbau von Integrationshemmnissen, bei Prozessen der transkulturellen Öffnung und bei der Bereitstellung zielgruppenspezifischer Massnahmen. Die Bevölkerung ist informiert über die besondere Situation der Ausländerinnen und Ausländer, die Ziele und Grundprinzipien der Integrationspolitik sowie die Integrationsförderung.

Schutz vor Diskriminierung

Institutionen der Regelstrukturen sowie weitere interessierte Kreise sind informiert und beraten in Fragen des Diskriminierungsschutzes. Menschen, die aufgrund von Herkunft oder Rasse diskriminiert werden, verfügen über kompetente Beratung und Unterstützung.

Sprache und Bildung

Migrantinnen und Migranten verfügen über die für die Verständigung im Alltag notwendigen und ihrer beruflichen Situation angemessenen Kenntnisse einer Landessprache.

Frühe Kindheit

Migrantenfamilien haben chancengleichen Zugang zu den Angeboten der frühen Förderung, die ihrer familiären Situation gerecht werden.

Arbeitsmarktfähigkeit

Migrantinnen und Migranten, die keinen Zugang zu den Angeboten der Regelstrukturen finden, verfügen über ein Förderangebot, das ihre Arbeitsmarktfähigkeit verbessert.

Interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln

Migrantinnen und Migranten sowie Mitarbeitende von Regelstrukturen verfügen in besonderen Gesprächssituationen (komplexe Sachverhalte, sehr persönliche Themen, Verwaltungsverfahren) über ein Vermittlungsangebot für qualitativ hochwertige Dienstleistungen im Bereich des interkulturellen Übersetzens.

Zusammenleben

Migrantinnen und Migranten nehmen am gesellschaftlichen Leben in der Nachbarschaft, d.h. in der Gemeinde und im Quartier sowie in zivilgesellschaftlichen Organisationen teil.

Quellenangabe

Die verwendeten Inhalte wurden mit Erlaubnis des Kantons St. Gallen, Amt für Soziales, unverändert von der Homepage des kantonalen Integrationsprogramms des Kantons St. Gallen übernommen (Stand: 31.03.2020): https://www.sg.ch/gesundheit-soziales/soziales/integration/kantonale-integrationsfoerderung/kantonales-integrationsprogramm.html

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