Tarife
Tarifmodell
Dank der finanziellen Unterstützung der Kantone St. Gallen, Thurgau, Graubünden, Glarus, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden können wir unsere Dolmetschdienste zu einem reduzierten Tarif anbieten. Genaue Informationen dazu können unseren AGB entnommen werden.
Arbeitszeit- und Arbeitswegentschädigung
Die Arbeitszeit- und Arbeitswegentschädigung berechnet sich aufgrund der Reisezeit der dolmetschenden Person von ihrem Wohnort bis zu ihrem Einsatzort. Der Maximalbetrag beträgt CHF 110.00.
Die Beträge werden unseren Mitarbeitenden voll vergütet.
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